geschrieben von Gabi (altes Forum) am Dienstag, 25. März 2003 11:03 Uhr
Als Antwort auf : "Sonntagsfahrverbot":
Hallo,<p>Sonntagsfahrverbot gilt laut STVO §30 für LKW über 7,5 t und LKW mit Anhänger. Womos sind Sonderkfz und somit keine LKW, daher gilt auch das Sonntagsfahrverbot nicht!<br>Gruß<br>Gabi<br><br>
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