geschrieben von Ludwig (altes Forum) am Dienstag, 11. März 2003 06:03 Uhr
Als Antwort auf : "Umrissleuchten":
Hallo Ralf,<p>in den Übergangsvorschriften zur StVZO (§ 72) steht:<p>"§ 51 b Abs. 1, 2, 4, 5 und 6 (Umrissleuchten)<br>tritt in Kraft am 1. Januar 1987 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge. An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1987 erstmals in den Verkehr kommen, dürfen Umrissleuchten angebracht sein und darf der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Umrissleuchte und der Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite auch kleiner als 200 mm sein."<p>Demnach waren Umrissleuchten erst ab dem 01.01.1987 Pflicht. An ältere Fahrzeuge dürfen sie angebaut sein, müssen aber nicht.<p><br>Viele Grüße<p>Ludwig<br><ul><li><a href="http://www.stvzo.de">Infos zur StVZO</a></ul>
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