geschrieben von Peter (altes Forum) am Montag, 16. Dezember 2002 16:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: unstimmigkeiten / kein Vertrag / Aber Aufschriebe?":
Hallo Rolf,<br>wenn ich auf dem Campingplatz Brötchen bestelle, dann ist dies eine "einseitige Willenserklärung" und kein Vertrag.<p>Wenn ich am nächsten Morgen meine Brötchen abhole und bezahle, dann ist es eine "Zweiseitige Willenserklärung" und es ist (auch ohne Papierform) ein Kaufvertrag entstanden.<p>Jetzt ist ein Womo aber kein Brötchen und auch etwas höher Wertiger als die Selbigen.<p>Deshalb würde ich ein Womo auch nicht so bestellen.<p>Wenn es eine Bestellung gibt, dann ist es eine einseitige Willenserklärung. Wenn es eine Bestätigung für die Bestellung gibt, dann kann sie Vertragsbestandteil sein aber noch immer keinen Vertrag ersetzen, denn die Fragen die Jens gestellt hat sind nämlich nicht geregelt.<p>Es ist oftmals schon schwierig seine Interessen aus einem schriftlichen Vertrag geltend zu machen. Wie willst Du Interessen durchsetzen, die nicht einmal fixiert sind? Jeder für sich anders in mündlicher Form äußert?<p>Grüße<br>Peter<br>
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