geschrieben von Rolf (altes Forum) am Montag, 16. Dezember 2002 08:12 Uhr
Als Antwort auf : "unstimmigkeiten bei fahrzeug-übergabe":
Hallo Jens,<p>Deinen Schiderungen nach hast Du wohl wirklich nicht viele Druckmittel in der Hand - ausser dem geltenden Gesetz natürlich.<p>Du solltest auf keinen Fall darauf verzichten, das Fahrzeug genauestens zu inspizieren, Abweichungen vom Vertrag bzw. von Deinen Ausstattungswünschen schriftlich darzulegen und den Händler / bzw. den Hersteller dies bestätigen zu lassen. Du kannst auf diese "Mängelliste" dann ja auch noch einen Satz anbringen, in dem ganz klar Deine Rechte als privater Käufer nochmals dargelegt sind (wie Recht auf Wandelung, Prisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag), der dann evtl. vom Verkäufer nochmals separat unterschrieben werden muss.<p>Klar, das bringt Dir nur dann was, wenn der Hersteller einsichtig ist oder ihr vor Gericht geht (was nicht zu hoffen ist). Aber so hast Du wenigstens etwas schriftliches.<p>Darüberhinaus hast Du als Schreiberling doch sicher noch die Möglichkeit, Deine negativen Erfahrungen zu veröffentlichen oder zumindest damit zu drohen (ok, ist nicht ganz fair, aber was willst Du sonst tun!?)<p>Oder frag doch vielleicht noch dort nach: <p>www.jurathek.de <p>Die haben mir auch schon geholfen! <p>Ich wünsche dir viel Glück !!<p>Rolf<br>
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