geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Sonntag, 15. Dezember 2002 16:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: unstimmigkeiten bei fahrzeug-übergabe / genau lesen":
: Du brauchst doch nur Deine Vertragbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Karmann lesen, dann hast Du doch Deine Antworten.<p>tja, dummerweise gibt es aber keinen kaufvertrag mit karmann. und auch keine geschäftsbedingungen. ich habe nur einen kaufvertrag mit vw für die sachen, die vw zu dem fahrzeug beiträgt. das sind eben auch die besonderheiten des verfahrens. und als ich bei vw ein fahrgestell für ein womo bestellt habe, war noch nicht abzusehen, wie es mit karmann läuft.<br>jens<br>
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