Re: Verkauf Womo an Ausländer

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geschrieben von Ludwig (altes Forum) am Samstag, 14. Dezember 2002 14:12 Uhr

Als Antwort auf : "Verkauf Womo an Ausländer":

Hallo Christine!<p>Schreibt Euch auf jeden Fall die Adresse vom Käufer auf. Da das Fahrzeug nämlich bei der Abmeldung als vorübergehend stillgelegt gilt und keine Zulassung mehr im Bereich der StVZO mehr erfolgt, kann es sein, dass die Zulassungsstelle auf Euch zukommt und wissen will, wo Ihr das Fahrzeug "entsorgt" habt. Wenn Du den Kaufvertrag und die Adresse des Käufers nachweisen kannst, bist Du dort aus dem Schneider (betreffend illegaler Fahrzeugentsorgung ).<p>Viele Grüße und viel Glück beim Verkauf<p>Ludwig<br>

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