Re: Abstellen auf Privatgrundstück/viel text

Antworten Neuer Beitrag Recht, Steuer und Versicherung Home

geschrieben von Helge (altes Forum) am Donnerstag, 28. November 2002 16:11 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Abstellen auf Privatgrundstück/viel text":

: hallo christel,<br>: selbstverständlich darfst du dein womo auf deinem grundstück abstellen, es gibt aber viele wenn und abers, die aber auf jedes andere kfz genauso zutreffen.<br>: das wichtigste ist: die wiederverwendung des kfz im öffentlichen strassenverkehr ist vorgesehen:d.h. mit saisonkennzeichen oder vorübergehender stilllegung (1 jahr, mit verlängerung max 1,5 jahre) sieht der gesetzgeber die absicht der wiederinbetriebnahme als gegeben an - d.h. deine kiste bleibt ein kfz.<br>: anders ist das mit schrottkisten (oder evtl welchen die so aussehen): wenn das stillgelegt wird kann die ausführende gewalt (normalerweise das ordnungsamt) die sache (also nicht kfz) als behandlungsbedürftigen abfall einstufen - und dann gibts ärger!!<br>: diesen ärger haben manchmal oldtimerfans (zu denen ich auch gehöre), die dann z.B. ein seit 20 jahren stillgelegtes rostbraunes etwas rumstehen haben...zum schluss:selbstverständlich ist ein kfz, auch wenns ein 10m womo ist, kein gebäude oder baum und somit vom bauordnungsrecht bzw. nachbarrecht nicht betroffen,d.h. irgendwelche grenzabstände oder ähnliches interessieren nicht die bohne!! gruss hartmut<p>Hallo zusammen,<p>wir hatten ähnliches Theater. Dabei kam das Bauordnungsamt dann auf die Idee, das ein WoMo gebäudeähnliche Auswirkungen hat und somit Grenzabstände einzuhalten wären. Auch sollte ein Carport für das WoMo dann eine Brandmauer zur Grenze benötigen.<br>Wir haben uns dann lieber mit den Nachbarn auf einen Stellplatz geeinigt, um nicht die Anwälte reich zu machen.<p>Gruss Helge<p><br>

Antworten:

Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung

Diese Seite weiterempfehlen