Re: Abstellen auf Privatgrundstück/viel text

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geschrieben von hartmut (altes Forum) am Donnerstag, 28. November 2002 12:11 Uhr

Als Antwort auf : "Abstellen auf Privatgrundstück":

hallo christel,<br>selbstverständlich darfst du dein womo auf deinem grundstück abstellen, es gibt aber viele wenn und abers, die aber auf jedes andere kfz genauso zutreffen.<br>das wichtigste ist: die wiederverwendung des kfz im öffentlichen strassenverkehr ist vorgesehen:d.h. mit saisonkennzeichen oder vorübergehender stilllegung (1 jahr, mit verlängerung max 1,5 jahre) sieht der gesetzgeber die absicht der wiederinbetriebnahme als gegeben an - d.h. deine kiste bleibt ein kfz.<br>anders ist das mit schrottkisten (oder evtl welchen die so aussehen): wenn das stillgelegt wird kann die ausführende gewalt (normalerweise das ordnungsamt) die sache (also nicht kfz) als behandlungsbedürftigen abfall einstufen - und dann gibts ärger!!<br>diesen ärger haben manchmal oldtimerfans (zu denen ich auch gehöre), die dann z.B. ein seit 20 jahren stillgelegtes rostbraunes etwas rumstehen haben...zum schluss:selbstverständlich ist ein kfz, auch wenns ein 10m womo ist, kein gebäude oder baum und somit vom bauordnungsrecht bzw. nachbarrecht nicht betroffen,d.h. irgendwelche grenzabstände oder ähnliches interessieren nicht die bohne!! gruss hartmut<br>

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