geschrieben von Dietrich Dettmer (altes Forum) am Mittwoch, 27. November 2002 09:11 Uhr
Als Antwort auf : "Parken Wohnmobil in Eigentumsanlge":
Liebe Susanne,<br>soweit ich weiß, ist die Teilungerklärung verbindlich:<br>Ist dort ein KFZ Stellplatz definiert, darfst du alle Arten von KFZ dort abstellen, solange die Stellplatznachbarn nicht behindert werden (z.B. weil das Womo zu breit oder zu lang ist)<br>Ist dort ein PKW Stellplatz definiert, dann hast du Pech im rechtlichen Sinne. Dann dürftest du auch kein Motorrad hinstellen.<br>Aber alle Theorie ist grau. Wahrscheinlich macht der Vermieter das nicht von sich aus (warum sollte er), sondern weil irgend einer der Miteigentümer ihn angesprochen hat. Dann hilft nur noch eine gütliche Einigung, damit dein Verstoß toleriert wird. Vielleicht kann man Stellplätze tauschen und du so einen am Rand bekommen, wo die Größe des Womos nicht stört. Oder vielleicht gibt es tolerantere Stellplatznachbarn.<br>Viel Glück<br>Dietrich<br>
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