geschrieben von Jürgen (altes Forum) am Mittwoch, 27. November 2002 07:11 Uhr
Als Antwort auf : "Parken Wohnmobil in Eigentumsanlge":
Hallo Susanne,<br>von sich aus kann der Verwalter diese Forderung nicht aufstellen, es sei denn es gibt einen Eigentümerbeschluß.Der Verwalter darf nur von sich aus handeln wenn ein Verstoß gegen die Hausordnung oder ein "unzumutbarer Eingriff" in die Belange der Eigentümergemeinschaft erfolgt. Wichtig in diesem Zusammmenhang ist auch die Teilungserklärung. <br>Sofern Ihr aber niemanden behindert oder belästigt, ist diese Forderung nicht rechtens. Sie würde die persönliche Freizeitgestaltung reglementieren.<p>Gruß Jürgen <p>: Hallo, in diesem Forum habe ich einen Beitrag (Vito abstellen auf PKW Stellplatz in einer Eigentumswohnanlage) vom 27.5.2002 gelesen.<br>: Wir haben das gleiche Problem mit einem WOMO 2,8 t. Unser Verwalter zieht sich ebenfalls mit der Feststellung aus der Affäre: Ist einer Sonder-KFZ und hat somit auf einem PKW-Platz nichts zu suchen.Hat jemand Erfahrung und kann mir mitteilen, wie das in anderen Wohnanlagen gelöst wurde? Vielleicht kann auch Uwe berichten, wie die Sache bei ihm ausgegangen ist. Ich weiß schon, dass die STVO nicht gilt.<br>: Danke schon mal<br>: Susanne<p><br>
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