geschrieben von Susanne (altes Forum) am Dienstag, 26. November 2002 20:11 Uhr :
Hallo, in diesem Forum habe ich einen Beitrag (Vito abstellen auf PKW Stellplatz in einer Eigentumswohnanlage) vom 27.5.2002 gelesen.<br>Wir haben das gleiche Problem mit einem WOMO 2,8 t. Unser Verwalter zieht sich ebenfalls mit der Feststellung aus der Affäre: Ist einer Sonder-KFZ und hat somit auf einem PKW-Platz nichts zu suchen.Hat jemand Erfahrung und kann mir mitteilen, wie das in anderen Wohnanlagen gelöst wurde? Vielleicht kann auch Uwe berichten, wie die Sache bei ihm ausgegangen ist. Ich weiß schon, dass die STVO nicht gilt.<br>Danke schon mal<br>Susanne<br><br>
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