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geschrieben von Josef ( Admin ) (altes Forum) am Mittwoch, 20. November 2002 19:11 Uhr

Als Antwort auf : "der unterschied zwischen seitenstreifen und gehweg!":

Hallo Jens,<br>ich las zum ersten Mal daß ein Gebot automatisch ein Verbot enthalten kann.<br>Siehe:<p>Wo Halten und Parken?<p>Das Gebot, zum Parken den rechten Seitenstreifen, soweit er ausreichend tragfähig ist, Parkstreifen sowie Park- und Ladebuchten bzw. den rechten Fahrbahnrand zu benutzen, beinhaltet das Verbot, auf anderen Straßenteilen zu parken, ausgenommen, es ist dort ausdrücklich erlaubt. <br><br><ul><li><a href="http://www.polizei.bayern.de/ppmuc/verkehr/text614.htm#Wo%20Halten%20und%20Parken">"Im Auge des Gesetzes" </a></ul>

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