geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Donnerstag, 7. November 2002 22:11 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Parken in einer Sackgasse":
: Also, wenn es sich um einen "Seitenstreifen" handelt, auf dem z.B. per Zusatzschild das Parken für Pkw erlaubt wäre, dann gilt nicht die 3,5 sondern die 2,8 t-Grenze. Ein 3,5t-Womo dürfte dort also nicht stehen.<p>ich habe nun in alten promobil und reisemobil gesucht, aber leider nicht den beitrag gefunden, in dem sie dieses jahr wunderbar die einschränkungen der verschiedenen gewichtsklassen dargestellt haben. von daher kann ich es nicht genau sagen, aber ich meine, dieses verbot auf dem seitenstreifen zu stehen (zusatzschild) beginnt auch erst über 3,5 tonnen. genau wie warntafel beim nachtparken und parkverbot außerorts ...<br>jens<br>
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