geschrieben von Patrick (altes Forum) am Dienstag, 5. November 2002 18:11 Uhr
Als Antwort auf : "Re: warum nicht?":
Es gibt einen Unterschied zwischen PKW und Wohnmobil über 3,5t! Sollte der Seitenrand ein Bürgersteig sein und so ein kleines blaues Schild mit dem halben oder ganzen Auto auf dem Bürgersteig abgebildet sein, so dürfen dort max. 2,8t Fahrzeuge stehen! Ansonsten kann es bis zu 10 Punkten in Flensburg geben! <br>Sollte man nämlich den gehweg damit kaputt machen, so wäre das eine Sachbeschädigung mit Fahrerflucht! Und das kostet. <br>Also lieber nicht parken!<p>Patrick<p>: Hallo Jens,<br>: das stimmt im Prinzip schon, den Unterschied zum Pkw macht die verbleibende Fahrbahnbreite: es müssen 3 meter übrigbleiben, sonst entspricht das stillschweigend einem Halteverbot! Un ddas Womo ist deutlich breiter als ein Pkw.<p>: Gruß Gerald<p><br><br>
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