geschrieben von Burkhard (altes Forum) am Montag, 4. November 2002 16:11 Uhr
Als Antwort auf : "Parken mit Wohnwagen":
: Tach!<p>: : Es gibt eigentlich nur noch die Beschränkung, dass Du nicht länger als 2 Wochen stehen darfst (z.B. Wohnanhänger o.ä.).<p>: Das gilt nur für einen einzeln abgestellten Anhänger (egal ob Klaufix oder 10m-Wohnwagen).<p>: Wenn der Anhänger angekuppelt ist, darf man solange parken wie man will, bzw. wie durch Schilder oder sonstige Umgebungsumstände erlaubt ist.<p>: Ronald<p>Und es wäre der Unterschied zwischen Parken und Wohnen zu klären, oder?!<p>Burkhard<br>
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