geschrieben von Jürgen S. aus H. (altes Forum) am Sonntag, 3. November 2002 13:11 Uhr
Als Antwort auf : "a) überladung vorne, b) regierungsentwurf c) entscheidung na":
Überladung kostet erst ab 5% Bußgeld - das wären in Deinem Fall (zGG 3,5 t) über 3675 kg.<p>Gruß Jürgen<p>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>><p>: : Du meinst offenbar mit "Achslast" die Summe der<br>: : beiden Achslasten (vorn und hinten). Interessant<br>: : sind aber nur die einzelnen Achslasten. Bei Womos<br>: : kommt es meist zu einer Überschreitung der hinteren<br>: : Achslast. <p>: wenn ich die womo-tests richtig verfolge, sind meist die vorderachsen kritisch. selbst wenn hinten noch jede menge zuladung drauf geht, ist die vorderachse bei manchen mobilen (nein, ich sag nicht vor allem bei ducato
) schon durch den beifahrer überladen.<p>: :Beim Entscheidungsproblem von Jens bringt<br>: : es nichts, über Achslasten zu grübeln, die Fahrzeuge<br>: : mit 3,5 t und 3,8 t zGG sind ja technisch identisch.<p>: genau, dass ist ja das besondere: es geht nicht um sicherheit oder um fahrkomfort oder die lebensdauer des fahrzeugs. der unterschied zwischen 3,5 und 3,8 tonnen ist lediglich ein mit einem stempelabdruck besiegelter verwaltungsakt.<p>: : Zur Entscheidungsfindung von Jens:<br>: : Es gibt einen Regierungsentwurf, der bei Womos<br>: : zwischen 3,5 und 7,5 t zGG in den ersten acht<br>: : Betriebsjahren einen TÜV-Turnus von 2 (zwei)<br>: : Jahren vorsieht. Soll Mitte nächsten Jahres in<br>: : Kraft treten.<p>: ja, davon hab ich auch gehört. hoffentlich gilt das dann nicht nur für neufahrzeuge! (für alte gibts bestandsschutz - die "dürfen" weiterhin jedes jahr hin.)<br>: aber der tüv-termin ist für mich auch nicht das entscheidende. auch das rechtsfahrgebot in der stadt, das parkverbot außerhalb von ortschaften ohne licht/warntafel (oder irgend so was) und dass man dann nicht mehr auf dem fußweg parken darf, wenn es durch ein entsprechendes zusatzschild eigentlich erlaubt ist, sind für mich nicht die gründe gegen 3,8 to. das lkw-überholverbot (zum beispiel in den kasseler bergen oder an vielen steigungen, wo man dann mit 40 hinter einem polnischen stinker hängt) und die geschwindkeitsbeschränkung auf 80 sind es. denn unter hundert fahre ich eigentlich nie auf der autobahn (sofern es nicht verboten ist). und langsamer als ein wohnwagen-gespann zu fahren? dann gibt es ja bald kaum noch vorteile des womos gegenüber den nachzieh-schneckenhäusern.<p>: ich glaube, ich werde den wagen mit 3,5 tonnen "technisch zulässige gesamtmasse" (ehemals zGG) bestellen. und vielleicht schaffe ich es ja nächstes jahr einmal, vor urlaubsantritt auf eine waage zu fahren. wenn ich dann 150 kg über den 3,5 tonnen liege, ist das für mich o.k. dann muss ich halt wasser ablassen, bekomme ein knöllchen und weiter gehts. <br>: jens<p><br>
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