geschrieben von Robo (altes Forum) am Donnerstag, 31. Oktober 2002 15:10 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Freies Übernachten auch im Wohnwagenanhänger??":
Tach!<p>: Es gibt eigentlich nur noch die Beschränkung, dass Du nicht länger als 2 Wochen stehen darfst (z.B. Wohnanhänger o.ä.).<p>Das gilt nur für einen einzeln abgestellten Anhänger (egal ob Klaufix oder 10m-Wohnwagen).<p>Wenn der Anhänger angekuppelt ist, darf man solange parken wie man will, bzw. wie durch Schilder oder sonstige Umgebungsumstände erlaubt ist.<p>Ronald<br>
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