geschrieben von Waldemar (altes Forum) am Mittwoch, 30. Oktober 2002 18:10 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Freies Übernachten auch im Wohnwagenanhänger??":
Zumindest findest Du was in der StVO §12 Parken. Parken ist, wenn Du länger als 3 Min. stehst.<p>1. Es ist so, dass niemand gezwungen werden kann übermüdet zu fahren.<br>2. Parken darfst Du in Deutschland überall wo §12 nicht zutrifft, mit der Ausnahme der privaten Grundstücke.<p>Es gibt eigentlich nur noch die Beschränkung, dass Du nicht länger als 2 Wochen stehen darfst (z.B. Wohnanhänger o.ä.).<p>In irgend einer Durchführungsanweisung stand auch dieses "Erlangung der Fahrtüchtigkeit" nur weiß ich nicht wo, ich bin kein Jurist.<p>servus<br>Waldemar<p><p><br>: Hallo Harald, hallo Burkhard,<br>: erstmal danke für Eure Information. Wenn Ihr aber noch einen passenden Gesetzestext kennt schreibt mir bitte wo ich es nachlesen kann.<p>: Danke Christian<p><br><br>
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