geschrieben von Waldemar (altes Forum) am Freitag, 25. Oktober 2002 19:10 Uhr
Als Antwort auf : "Freies Übernachten auch im Wohnwagenanhänger??":
"Zur Erlangung der Fahrtüchtigkeit" darft Du in D auf öffentlichen Parkplätzen eine Nacht/Tag stehen bleiben. Du darfst nur nicht campen d.h. Stühle und Tisch raus, Grill anzünden usw.<p>Waldemar<p><br>: Hallo,<br>: mir geht die Preistreiberei auf den Campingplätzen langsam auf die Nerven. Nur für die 20qm Fläche und ein dreckiges Klo will ich keine 20-30 Euro (4 köpfige Familie) mehr bezahlen. <br>: Nun meine Frage: Darf ich in meinem Wohnwagen auf öffentlichen Grund übernachten oder nicht? Ein Wohnwagen muß ja auch die Stützen runterlassen. Gelten die ausgewiesenen Stellplätze ausschließlich für Wohnmobile oder auch für Wohnwagen?<p>: Gruß Christian<p><br>
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