geschrieben von Burkhard (altes Forum) am Mittwoch, 23. Oktober 2002 10:10 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Wohnwagen parken":
<br>: das Fahrzeug braucht auf dem eigenen Grundstück dann nicht zugelassen zu sein.<br> <p>Wenn es vorübergehend abgemeldet ist, also bis 1 Jahr glaube ich, dann hast du Recht. So wird es ja auch im Allgemeinen bei einem Wowa sein. Sollte das Teil aber endgültig abgemeldet sein wird es schon wieder problematisch, wegen dem vor einigen Jahren won der Regierung verabschiedeten Verordnung zur Altautoentsorgung. Das ging durch die Medien, die Oldtimerbesitzer können ein Lied davon singen. Wurde doch der restaurationswürdige alte Oldtimer als "Abfall" eingestuft. Mit Recht ein Aufschrei der Oldifans!<p>Burkhard <br>
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