geschrieben von Burkhard (altes Forum) am Mittwoch, 16. Oktober 2002 12:10 Uhr
Als Antwort auf : "überall erlaubt":
: meines wissens, ist zumindest das wiederherstellen der fahrtauglichkeit überall in deutschland erlaubt.<p>Das ist das Problem. Nur wird deine Fahruntüchtigkeit nicht unvorhergesehen eintreten. Du musst vorher einen Stell- oder Campingplatz anfahren. Das wird das Argument der Ordnungshüter sein. <p>:in welchem gesetz sollte das denn festgeschrieben sein? <p>Sorry, ist mir auch nicht bekannt. Irgendwo hatte ich das vor längerer Zeit mal gelesen. Vielleicht beim ADAC oder in einem anderen Forum!?<p>:wenn überhaupt können doch nur gemeinden örtlich ein stehverbot für womo erlassen. und selbst da wird man mich in der nacht nicht wegschicken können, sollte ich alkohol getrunken haben!<p>Wegschicken wird dich sicherlich bei Alkohol im Blut keiner, aber ein Ticket wird fällig, da du dich, trotz Stehverbotes, selbst in diesen Zustand versetzt hast. <p>Wie gesagt, vielleicht irre ich mich ja auch. Ich weis es nicht sicher. Vielleicht findet ja jemand die gesetzlichen Grundlagen!<p>Viele Güße Burkhard<p><br>
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