geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Dienstag, 15. Oktober 2002 20:10 Uhr
Als Antwort auf : "Re: GILT ES ALS "PARKEN", WENN KLAPPDACH HOCHGEKLA":
: meines Wissens ist das Freistehen in Deutschland, wider der allgemeinen Meinung, nicht erlaubt. Es wird halt gedultet. <p>meines wissens, ist zumindest das wiederherstellen der fahrtauglichkeit überall in deutschland erlaubt.<br>und ich weiß auch nicht, warum das übernachten im wohnmobil in deutschland verboten sein sollte. in welchem gesetz sollte das denn festgeschrieben sein? wenn überhaupt können doch nur gemeinden örtlich ein stehverbot für womo erlassen. und selbst da wird man mich in der nacht nicht wegschicken können, sollte ich alkohol getrunken haben!<br>jens<br><br>
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