geschrieben von Burkhard (altes Forum) am Dienstag, 15. Oktober 2002 20:10 Uhr
Als Antwort auf : "GILT ES ALS "PARKEN", WENN KLAPPDACH HOCHGEKLAPPT":
Ich will hier keine Lawine lostreten, aber meines Wissens ist das Freistehen in Deutschland, wider der allgemeinen Meinung, nicht erlaubt. Es wird halt gedultet. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ausgenommen sind hiervon natürlich die entsprechend gekennzeichneten Plätze Womo-stellplätze, Lkw-parkplätze, usw.).<br>Viele Grüße Burkhard<br>
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