geschrieben von Jürgen olbrück (altes Forum) am Donnerstag, 3. Oktober 2002 12:10 Uhr :
<br>Hallo leute<br>Hab mir vor 3 wochen ein wohnmobil gekauft mitsubishi l300 mit concordeaufbau.Mußte doch leider feststellen das das wohnmobil trotz super ausstattung nichts für mich ist.Deshalb beschloß ich das wohnmobil wieder zu verkaufen.Gerade kam ein interressent vorbei der sachen und mängel feststellte die Ich als laie auf den ersten blick nicht sah.Die Außenwand sei gewölb weil evtl. feuchtigkeit reingekommen wär sowie der boden sei morsch.Er meinte dies wären grofahrlässige mängel die der verkäufer schon mir mitteilen hätte müssen.Auch wenn im vertrag steht unter ausschluß aller sachmängel,wären dies grobfahrlässige mängel.Hab mich leider von der niedrigen kilometerleistung 2 jahre tüv und der guten einrichtung blenden lassen.Wär hat ähnliches erlebt oder kennt sich mit sowas aus.Dann antwortet bitte schnell<p>Jürgen<br><br>
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