geschrieben von ULMO (altes Forum) am Montag, 16. September 2002 21:09 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Brauchwasser ablassen":
Nicht alle Regenwassereinläufe (Straßengullis) führen in eine reine Regenwasserleitung (Oberflächenentwässerung). Große Städte wie z.B. Essen, die in den 50er und 60er Jahren ihre Kanalisation ausgebaut haben, besitzen auch heute noch eine Mischwasserkanalisation. Dort kann (ohne Berücksichtigung der Gebühren) auch Brauchwasser eingeleitet werden. Sofern das Frischwasser aus dem gleichen Versorgungsgebiet entnommen wurde, sind die Abwassergebühren sogar bereits bezahlt (da diese sich in der Regel am Frischwasserverbrauch bemessen). Um welchen Entwässerungstyp es sich in seinem Wohngebiet handelt, kann man mit einem Anruf bei den Stadtwerken bzw. bei der Kläranlage erfahren. Mir sind auch mehrere Fälle bekannnt, wo vor einigen Jahren solch eine Einleitung (telefonisch) genehmigt wurde.<p>Zum Gesetztestext: Hier könnte es sich um das "Einbringen von Stoffen in ein Gewässer" handeln, was im Landeswasser- oder im Umweltschutzgesetz geregelt sein müsste.<br>
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