geschrieben von Stefan (altes Forum) am Dienstag, 10. September 2002 08:09 Uhr
Als Antwort auf : "technische maßnahme?":
: : : Habe mich nun beim TÜV und bei Ford erkundigt:<br>: : das darf nicht sein! Die Reifen müssen für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit dimensioniert sein. Folglich ändert sich an den Reifendaten durch die Ablastung nichts. Wenn wenn man das wollte, dann müsste die Geschwindigkeit durch eine technische Massnahme begrenzt werden.<p>: hmm, ist ein aufkleber eine technische maßnahme? denn beim pkw kamen bei mir immer winterreifen zum einsatz, die nur bis 160 zugelassen waren - und das auto lief schneller. deshalb musste ein aufkleber ans amaturenbrett. <br>: aber technisch geändert, gar ein geschwindigkeitsbegrenzer, wurde nichts. gelten für winterreifen da andere regeln als für sommerreifen?<br>: jens<p>Moin Jens,<br>für M&S-Reifen gibts da leider immer noch eine uralte Ausnahme, die aus einer Zeit stammt, in der es keine Winterreifen für höhere Geschwindigkeiten gab. DER Winterreifen war lange Zeit für 160 km/h.....heute gibt es Winterreifen bis 240 km/h und diese Regelung macht eigentlich nur für so schnelle Fahrzeuge Sinn.<br>Für Sommerreifen gibt es eine solche Regelung nicht, sie müssen mindestens den in den Fahrzeugpapieren angegebenen Geschwindigkeitsindex haben, selbst wenn der vom Fahrzeughersteller geforderte Index höher ist, als die tatsächliche Geschwindigkeit des Fahrzeuges!<p>mfg<p><br>Stefan<br>
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