geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Freitag, 6. September 2002 13:09 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Tempo 80 mit Zwillingsreifen? / Siehe Fahrzeugschein":
bei fahrzeugen mit einer gesetzlich zulässigen gesamtmasse über 3,5 tonnen müsste doch im fahrzeugschein immer 80 km/h als zulässige höchstgeschwindigkeit angegeben sein. somit dürfte der blick in den aktuelle fahrzeugschein nicht weiterhelfen. und die spannung, was nach der ablastung im schein stehen wird, braucht man ja nicht unbedingt. als vorab-info bleibe ich bei meinem tipp "ford-händler" und für die zulassungsstelle braucht man vielleicht eh ein schreiben von fahrgestellhersteller.<br>jens<br>p.s.: ich hatte noch nie ein womo >3,5 t - daher weiß ich auch nicht, ob bei denen immer 80 km/h im fahrzeugschein angegeben sind.<br>
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
06.09 23:23:
Re: Südamerika-Reiseerfahrungen!
06.09 17:27:
Suche Erfahrungsberichte über dem Globebus 3
06.09 09:41:
Südamerika-Reiseerfahrungen!
05.09 18:57:
Re: Wo Gastank prüfen?
05.09 14:26:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil
03.09 14:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 22:51:
Betriebsanleitung IVECO 35C13
02.09 21:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 08:29:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 23:22:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 21:52:
Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 15:59:
gebraucht Markise für Womo
31.08 22:15:
Re: Magnetschalter
31.08 13:52:
Re: Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....