geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Dienstag, 20. August 2002 17:08 Uhr
Als Antwort auf : "Leergewicht steht im Kfz-Schein, Überladung kostet EUR10,-":
: Bis 10% Überschreitung des zul.Gesamtgewichtes oder der zul. Achslast kostet EUR 10,- (!). Geahndet wird der jeweils schwerste Verstoß, wenn beides überschritten ist.<br>: Punkte gibts erst über 20% und zwar 3 Stück, das kostet dann EUR 50,-.<br>: Wenn die Achslasten nicht überschritten sind sondern nur das zul. Gesamtgewicht (und nur das wird ja bei Ablastung herabgesetzt), muß man auch nicht ausladen, da keine Gefährdung vom Fahrzeug ausgeht. <p>also wenn ich das richtig sehe, ist es bis 3850 kg noch relativ günstig - sofern man keinen unfall macht und die versicherung nachwiegt. ich glaube, dass überzeugt mich mehr als die argumente von erich (s. letzter versuch)<p>: Bei geringen Überschreitungen wirds wohl mit Wasser ablassen getan sein (aber wer hat schon viel Wasser dabei, solange er sich auf zivilisierten Autobahnen bewegt, das kostet ja alles Sprit und Höchstgeschwindigkeit
<p>ich bin mit vollen tanks in den urlaub unterwegs. mindestens 125 + 12 liter um genau zu sein. macht also 137 kg, die ich mich unproblematisch "ablasten" kann. warum wir mit so viel wasser losfahren? nun, dann brauchen wir uns die ersten 5 tage nicht um nachschub kümmern. und ich habe ja schließlich eine dusche im auto, um sie auch zu nutzen. <br>zum thema mehrverbrauch: ich ärgere mich immer über diese schwachsinnigen aussagen vom adac, 100 kg mehrgewicht würden 10% mehr verbrauch bedeuten. ob ich leer oder beladen fahre merke ich am verbrauch kaum. maximal ein liter unterschied. aber keine 5. viel stärker als die beladung merke ich die gefahrene geschwindigkeit und ob berge auf der strecke waren. darum ist mir die höchstgeschwindigkeit auch nicht so wichtig - 120 laut tacho läuft er auch mit vollen wassertanks ...<br>danke für die entscheidungshilfe<br>gruß<br>jens<br><ul><li><a href="http://www.wohnmobile.net/forum/recht/messages/657.html">erichs letzter versuch</a></ul>
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