geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Freitag, 16. August 2002 05:08 Uhr
Als Antwort auf : "Du bist doch überladen.":
: : ne, das auf keinen fall. denn die "masse im fahrbereiten zustand" ist ja nicht das leergewicht. <p>: Doch. Und das definiert sich als Leergewicht des Fahrzeugs plus Fahrer (75 kg) plus voller Tank. Damit bist Du fahrbereit.<p>im karmann-katalog ist das definitiv anders angegeben. auch wenn hersteller vielleicht mal mit dem gewicht "schummeln" - was sie im prospekt in der fußnote angeben, das werden sie auch einhalten. und dort steht:<br>masse des leeren, fahrbereiten fahrzeugs einschließlich aller werksseitig eingebauten serienausstattungen, zzgl. 75 kg für den fahrer, dieseltank, gasflaschen und wassertank zu 90% gefüllt, voller warmwasserboiler, kabeltrommel. <br>Vielleicht haben sie nicht das gewicht nach norm angegeben und deshalb tauchen die kg pro sitzplatz und meter nicht auf<p>: Überladung bis zu einem gewissen Grad soll angeblich gering geahndet werden und ausladen muß man wohl erst bei mehr als 10% Überschreitung des zGG. (Ich versuche das gerade in einem anderen Forum zu klären).<p>habe ich - glaube ich - gesehen. die antwort, die ich da gelesen habe ist aus meiner sicht jedoch falsch gewesen. die 10%-regel kann sich doch nicht auf die zuladung beziehen, sondern muss die zulässige gesamtmasse als basis nehmen. denn die zuladung ist ja (je nach ausstattung des fahrzeugs) bei jedem womo unterschiedlich. wie soll ein polizist denn beim beladenen fahrzeug die zuladung "errechnen"? ich denke, die fahren ein fahrzeug auf die waage, messen die achslasten und das gesamtgewicht und vergleichen diese werte mit den angaben im fzg-schein. und dann würde es beim 3,5-tonner erst ab 3,85-tonnen sehr problematisch. allerdings bleiben zwei fragen:<br>1. wie ist das ggf.mit der steuerhinterziehung? wenn nach gewicht besteuert wird, wird es ja immer teurer, je schwerer ein fahrzeug wird. oder entfällt das hier, da es bei 3,5 to einen bruch in der steuersystematik gibt und die steuer für einen 3,8-tonner angeblich günstiger als für einen 3,5-tonner ist?<br>2. im falle eines geschwindigkeits- oder gewichtsbedingten unfalls wird die versicherung keine 10% oben drauflegen. da gibt es bestimmt probleme mit der haftung.<br>jens<br>
Antworten:
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
06.09 23:23:
Re: Südamerika-Reiseerfahrungen!
06.09 17:27:
Suche Erfahrungsberichte über dem Globebus 3
06.09 09:41:
Südamerika-Reiseerfahrungen!
05.09 18:57:
Re: Wo Gastank prüfen?
05.09 14:26:
Re: allgemein kaufberatung wohnmobil
03.09 14:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 22:51:
Betriebsanleitung IVECO 35C13
02.09 21:20:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
02.09 08:29:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 23:22:
Re: Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 21:52:
Electrolux Kühlschrank geht nicht bei 220 V
01.09 15:59:
gebraucht Markise für Womo
31.08 22:15:
Re: Magnetschalter
31.08 13:52:
Re: Will im T4 Dehler vorrübergehend wohnen....