geschrieben von AndreasDucato (altes Forum) am Dienstag, 6. August 2002 07:08 Uhr
Als Antwort auf : "wird wohl das übliche werden":
Hallo Jens,<br>Ich habe das auch gelesen und zwar im letzten ADAC- Heft. Kann mich allerdings erinnern, daß diese Regelung erst ab 1.8. gilt. Da wäre dann vielleicht zu klären, ob der Stichtag für den Schaden oder die Abrechnung gilt.<br>Ansonsten kann ich mich dem Gesagten nur anschließen. Ich finde es nicht fair, wenn die Versichertengemeinschaft den Geschädigten ein dreizehntes Monatsgehalt zahlt, nur weil sie einen hohen Kostenvoranschlag haben, in Wirklichkeit der Schaden aber geringfügig ist.<p>freundliche Grüße<br>Andreas<br>
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