geschrieben von Peter (altes Forum) am Samstag, 3. August 2002 15:08 Uhr
Als Antwort auf : "KRAVAG Schadenregulierungs - Tricks":
Hallo Dietrich,<br>manche Versicherungen rechnen mit, andere ohne Mehrwertsteuer ab, wenn Du den Schaden nicht per Rechnung als repariert nachweisen kannst. Die Regel ist aber eher ohne MwSt.<p>Was in diesem Zusammenhang für Dich vielleicht interessant ist, nach erfolgter Schadensregulierung hast Du ein 4 wöchiges Sonderkündigungsrecht.<p>Grüße<br>Peter<br><ul><li><a href="http://www.vw-lt28.de">Meine Homepage</a></ul>
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