Fahr/Parkverbote für VW T3 mit Klappdach? WoMo oder PKW?

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geschrieben von stefan (altes Forum) am Mittwoch, 24. Juli 2002 17:07 Uhr :

Hallo,<p>da es anscheinend hier viele Leute gibt, die sich mit der Rechtslage gut auskennen ...<p>Geht mein VW-Bus mit Klappdach (Zulassung als So.-Kfz)im Sinne der Straßenbenutzungsordnung noch als PKW durch oder ist das in jedem Fall ein WoMo (wichtig z.B. bei Schildern "Durchfahrt verboten für WoMos", "Parken nur PKW, keine WoMos" etc.)? Welche Sonderbestimmungen / Beschränkungen gelten für mich bei Gebrauch des Kfz als "PKW" (keine Campingaktivitäten, Übernachtung im Fahrzeug nur zwecks Fahrtunterbrechungspausen)? <p>Grüße + Dank für Eure Antworten,<br>Stefan<br><br>

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