Re: Warnschild auch bei ausziehbarer Stoßstange?

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geschrieben von dm (altes Forum) am Donnerstag, 18. Juli 2002 19:07 Uhr

Als Antwort auf : "Warnschild auch bei ausziehbarer Stoßstange?":

Wenn -- nach deutschem Recht -- die Bühne eingetragen ist, endet hier der Wagen und alle Überlängen würden ab hier gezählt. Also bräuchte der Roller kein Warnschild.<p>Aber, wie hier schon gesagt, diskutiere das mal auf "Auswärts" mit einem Carabinieri durch.<p>Und dann hat der ggf. noch Recht, denn der kennt sich in Italien besser aus.<p>Offiziell gilt übrigens in Italien ein neues Warnschild, 80 mal 80 cm aus Alu und schweineteuer.<p>Komischerweise fahren die Italiener alle noch mit dem alten Platikteil rum.<br>dm<br>

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