geschrieben von Andrea (altes Forum) am Freitag, 19. April 2002 12:04 Uhr :
Hallo,<br>ich hab grad ein dickes Problem =<br>Mein Wohnmobil ist im Bau, ist halb zerlegt und steht auf der Strasse ( keine besonderen Parkschilder - einfach eine Strasse auf der in beiden Richtungen geparkt werden darf ).<br>Derjenige, der den Ausbau macht hat nur am Wochenende Zeit. Und da diese knapp ist, konnte nicht jeden Sonntag der Rückbau erfolgen. Nun hat das Womo derzeit keinen Fahrersitz, keinen Beifahrersitz und eine Wand ist in der aktuellen Bauphase. Was bedeutet = es gibt kein Styropor und auch keine Holzverstrebungen in dieser Wand - sie wird zur Zeit leider nur vom Optimismus und dem Außenblech zusammengehalten. Ohne besondere Beanspruchung kann man das ja mal machen. Aber an das Fahren ohne Sitz und ohne stabile Außenwand ist natürlich nicht zu denken.<br>Und nun steht seit HEUTE ein mobiles Verkehrszeichen, dass das Parken naechste Woche verboten sei.<br>Was nun ???? Gibt es irgendeinen Paragraphen, der so in etwa sagt = macht nix, Womo stand ja schon VOR dem Halteverbotsschild da ??? Was wäre, wenn ich im Urlaub wäre ??? Man kann doch nicht soooo kurzfristig ein Parkverbot aufstellen. Oder kann man doch ????<br>HILFE. Gibt es einen STVO-Experten hier ???<br>Gruss<br>Andrea<br><br>
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