geschrieben von felix (altes Forum) am Mittwoch, 17. April 2002 12:04 Uhr
Als Antwort auf : "Re: kaufvertrag annulieren":
hallo albrecht,<p>jo. demnach habe ich den verkäufer sechs wochen nach überschreiten des "unverbindlichen liefertermines" in verzug zu setzen.<p>will ich zurücktreten, habe ich darüberhinaus eine "angemessene frist" zu setzen.<p>mh : was ist "angemessen" ?<p>wenn bei dir 2 wochen drinstehen, wollte das wohl als maßstab o.k. sein.<p>habe gestern abend eine diesbezügliche rechtsanfrage gestartet, aber noch keine antwort.<p>einem anwalt für eine solche auskunft ein paar hunderter über den tisch zu schieben, das halte ich allerdings ganz sicher für wenig "angemessen"...
)<p>dabei, das bemerkte mein bruder vorhin ganz scharfsinnig : hätte der händler sich nur mal gemeldet, erklärt und entgegenkommen sowie einsatz gezeigt, der ganze ärger wäre gar nicht nötig (kopfschüttel).<p>gruß<p>felix<p><br>
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