geschrieben von Harald (altes Forum) am Sonntag, 7. April 2002 13:04 Uhr :
Hallo,ich habe vergangene Woche eine Schriftliche Verwarnung wg. Falschparken mit meinem Wohnmobil auf einem öffentlichen PKW - Parkstreifen bekommen.Das Wohnmobil hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3000kg und meines Wissens habe ich damit die gleichen Rechte wie ein PKW,d.h. kein Überholverbot bei entsprechenden Schildern für LKW und auch keine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h.Kann mir da mal jemand weiterhelfen ?<br>Gruß Harald aus MH <br><br>
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