geschrieben von Burkhard (altes Forum) am Freitag, 5. April 2002 12:04 Uhr
Als Antwort auf : "Gewährleistung":
: Ich glaube schon, dass der Händler in der Pflicht ist. Als ich kürzlich ein anderes Garantieproblem hatte wurde mir dieser sachverhalt geschildert. Leider habe ich es mir nicht gemerkt, da es für mich seinerzeit nicht relevant war. Im Rechtsdeutsch gibt es dafür auch eine Bezeichnung. Vielleicht mal `nen Anwalt anrufen. Solche Kurzauskünfte sind oft -gebührenfrei-.<br>Gruß BG<br>
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