geschrieben von Lothar (altes Forum) am Mittwoch, 3. April 2002 20:04 Uhr
Als Antwort auf : "Rücknahme einklagbar":
: Genau dieses Problem soll bei Pickups besonders eklatant sein : Häufig Überladung ab Werk !<p>: Auf den Seiten von www.dustdevil gibt es dazu einige Ausführungen.<p>: Danach soll sich die Polizei geradezu auf diese Fahrzeuge "eingeschossen" haben.<p>: Ein Womo, das (konstruktionsbedingt !) keine Zuladung mehr verträgt bzw. schon ohne eine solche überladen ist, ist als Womo nicht nutzbar, ihm fehlen also "wesentliche Eigenschaften".<p>: Die Rücknahme durch den Hersteller ist lt. dustdevil also locker einklagbar. - Wir nur selten gemacht...<br>: Und publik wird´s eh nicht...<p>: Überladung ab Werk - das halte ich nicht für ein Kavaliersdelikt - das kann lebensgefährlich sein !<p>: Gruß<p>: Felix<br>: <br>Hallo Felix,<br>was ist aber wenn das Womo 6 Jahre alt ist und aus 2Hand ist?<br>Gruß Lothar<br><br>
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