Änderung der Anhängelast bei Ablastung

Antworten Neuer Beitrag Recht, Steuer und Versicherung Home

geschrieben von J. Kremer (altes Forum) am Freitag, 29. März 2002 17:03 Uhr :

Hallo,<p>folgendes Problem: <br>wir haben unser Womo von 3,8 auf 3,5 to ablasten lassen. Dann haben wir nachträglich eine AHK anbauen lassen. Bei der Abnahme hat der TÜV den Vermerk "auflasten lassen" ins Protokoll geschrieben. Wir vermuten daher, dass die eigentliche max. Anhängelast von 2 to, die im Schein steht, durch die vorangegangene Ablastung nicht mehr gilt. Was aber gilt nun ? Wie können wir das rauskriegen ?<p>Vielen Dank für jede Hilfe.<p>Gruss<br>J. Kremer <br><br>

Antworten:

Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung

Diese Seite weiterempfehlen