geschrieben von ThomasM (altes Forum) am Montag, 4. März 2002 08:03 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Mischnutzung TransportWoMo":
: Da es wahrscheinlich ein T4 geschlossener Kasten wird (2,7t) ist er ja schon ein LKW. Jetzt wäre interessant zu wissen, was zu tun ist um da noch eine WoMo Zulassung zu bekommen. Im Laderaum werden keine Personen befördert. Ich denke mir, da die nötigsten Utensilien, die ein WoMo nach Gesetzt braucht, einzubauen. Fenster auch nur in der Hecktür. Fluchtwege müssen ja wohl zwei vorhanden sein. Langen da wohl die Heck und Seitentür? Kann natürlich ein totales Hirngespinnst von mir sein. Daher die Frage ob da jemand Erfahrung mit diesem Zwitter KaWoMo hat.<p>: Gruss,<br>: Stephen <p>: <br>: : Wenn der Kastenwagen über 2,81 to zul. GG hat ud du das Fahrzeugals So-KFZ Wohnmobil umbauen kannst würde ich es machen.<br>: : Steuer ist bei beiden gleich.<br>: : Versicherung bei Transporter - LKW im allgemeinen wesentlich Teurer.(bei deiner Versicherung erkundigen)<br>: : Mit LKW (über 2,81) to zGG darfst du beim Sonntagsfahrverbot keinen Anhänger anhängen.<p>: : gruss anton<p>: : : Hallo,<br>: : : da ich mich mit dem Gedanken trage einen Kastenwagen als Band-Fahrzeug zu nutzen, stellt sich für mich die Frage, welches der günstigste Weg in Sachen Versicherung und Steuer ist.<br>: : : Da das Fahrzeug einerseits die Kriterien eines WoMos erfüllt (Schlafen, Kochen, Sitzen, Glass auf Tisch abstellen
) aber jedoch auch als Transpoter für das Equipment herhalten muss, könnte er doch, rein theoretisch, beides sein, unabhängig von des Gewichtes. Hat da jemand Erfahrung ob das geht? Gerade in Hinblick auf die Fenster oder den Durchgang oder Nicht-Durchgang zur Fahrerkabine. <p>: : : Viele Grüße,<br>: : : Stephen<p><br>Hallo Stephen,<br>ein So.Kfz.Wohnm. unter 2,8t zul. Gesamtgewicht wird steuerlich und verkehrsrechtlich als PKW behandelt.Über 2,8t bis 3,5t wird das womo steuerlich als LKW und verkehrsrechtlich als PKW eingestuft. Ein T4 Kastenwagen (kein Kombi oder fensterbus) kann ohne technische Änderung auf 2,81t aufgelastet werden. Da du auf der hinteren Sitzbank keine personen befördern willst brauchst du auch keine teuere TÜV-geprüfte Sitzbank. An deiner Stelle würde ich einen T4 Kastenwagen als womo ausbauen(Mindestausstattung) und auflasten,somit ist deine Einrichtung auch mitversichert bei Unfall oder Diebstahl. Was als Mindestausstattung notwendig ist erfährst du bei deiner zuständigen TÜV-stelle,dort gib es ein Merkblatt für "Wohnmobilbauer"<br>
Zurück zum Forum Recht, Steuer und Versicherung
Diese Seite weiterempfehlen
12.10 09:42:
Re: Suche Erfahrungsberichte über dem Globebus 3
10.10 21:25:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel
10.10 20:43:
fortschreitender Defekt bei Elektronik ?
10.10 17:05:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel
10.10 15:26:
Zündproblem bei Trumatic C 6000 Heizung
09.10 21:23:
Re: Kaufberatung T4 Knaus Traveller
09.10 17:45:
Kaufberatung T4 Knaus Traveller
08.10 11:54:
Suche Gleichgesinnte für Reise mit dem Womo in den Süden
07.10 13:47:
Re: Electrolux Kühlschrank RM 2251 230 Volt
06.10 17:07:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel
06.10 01:01:
Re: Getriebegeräsch????
05.10 19:52:
Re: Getriebegeräsch????
04.10 23:53:
Getriebegeräsch????
04.10 01:07:
Re: 2. Batterie liefert nur kurz Strom, wird evtl. nicht gel