Re: Mischnutzung TransportWoMo

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geschrieben von Stephen (altes Forum) am Sonntag, 3. März 2002 17:03 Uhr

Als Antwort auf : "Re: Mischnutzung TransportWoMo":

Da es wahrscheinlich ein T4 geschlossener Kasten wird (2,7t) ist er ja schon ein LKW. Jetzt wäre interessant zu wissen, was zu tun ist um da noch eine WoMo Zulassung zu bekommen. Im Laderaum werden keine Personen befördert. Ich denke mir, da die nötigsten Utensilien, die ein WoMo nach Gesetzt braucht, einzubauen. Fenster auch nur in der Hecktür. Fluchtwege müssen ja wohl zwei vorhanden sein. Langen da wohl die Heck und Seitentür? Kann natürlich ein totales Hirngespinnst von mir sein. Daher die Frage ob da jemand Erfahrung mit diesem Zwitter KaWoMo hat.<p>Gruss,<br>Stephen <p><br>: Wenn der Kastenwagen über 2,81 to zul. GG hat ud du das Fahrzeugals So-KFZ Wohnmobil umbauen kannst würde ich es machen.<br>: Steuer ist bei beiden gleich.<br>: Versicherung bei Transporter - LKW im allgemeinen wesentlich Teurer.(bei deiner Versicherung erkundigen)<br>: Mit LKW (über 2,81) to zGG darfst du beim Sonntagsfahrverbot keinen Anhänger anhängen.<p>: gruss anton<p>: : Hallo,<br>: : da ich mich mit dem Gedanken trage einen Kastenwagen als Band-Fahrzeug zu nutzen, stellt sich für mich die Frage, welches der günstigste Weg in Sachen Versicherung und Steuer ist.<br>: : Da das Fahrzeug einerseits die Kriterien eines WoMos erfüllt (Schlafen, Kochen, Sitzen, Glass auf Tisch abstellen ) aber jedoch auch als Transpoter für das Equipment herhalten muss, könnte er doch, rein theoretisch, beides sein, unabhängig von des Gewichtes. Hat da jemand Erfahrung ob das geht? Gerade in Hinblick auf die Fenster oder den Durchgang oder Nicht-Durchgang zur Fahrerkabine. <p>: : Viele Grüße,<br>: : Stephen<p><br><br>

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