geschrieben von Achim (altes Forum) am Samstag, 23. Februar 2002 13:02 Uhr
Als Antwort auf : "Re: ortsabhängig":
: : also das baurecht dürfte aus meiner sicht durchaus ortsabhängig sein. grenzbebauung, die in hannover zulässig ist, muss in münchen noch lange nicht erlaubt sein. daher würd ich die aussagen zu gargaen der vor"schreiber" etwas mit vorsicht genießen. grundsätzlich denk ich auch, kann dein nachbar dir auf juristischem wege nichts. es sei denn, dein womo steht auf deinem grundstück direkt an der straße (dein parkplatz auf deinem grundstück, aber mit direktem zugang zum allgemeinen öffentlichen verkehrsraum). das darf es abgemeldet nämlich nicht.<br>: : jens<p>: <br>: Hallo Jens,<br>: das ist schon richtig, die 9m auf der Grenze gelten in NRW.<p>: Grüße Achim<p>: PS. Ohne Einigung kann man trotzdem mit einem Carport drohen, muß man natürlich abwägen, wie "lieb und wichtig einem der Nachbar ist.<p><br>Nachtrag,<br>nicht Ortsabhängig, 9m auf der Grenze ist in NRW<br>Landesbaugesetz<p>Achim<br>
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