geschrieben von Holger (altes Forum) am Freitag, 22. Februar 2002 10:02 Uhr
Als Antwort auf : "erlaubt":
: Probleme könnte es höchstens geben, wenn das WoMo direkt einige cm an der Grundstücksgrenze steht und/oder bei dem Nachbarn direkt vor dem Fenster. <p>Vielleicht liegt da ja auch das Problem: Da wird sich wohl der Nachbar generell an dem Anblick der großen weißen Fläche stören, egal ob das WoMo direkt an der Grenze steht oder nicht. Meine Frage ist aber, wieso sollte es nicht an der Grenze stehen dürfen, schließlich ist ja z.B. eine Grenzbebauung auch erlaubt (Garagen bis 6,99 m oder 5,99 m ?!). Wenn man nun also das WoMo hinter einer Sichtschutzwand versteckt, sieht der Herr Nachbar die Sichtschutzwand und nicht mehr das WoMo (das wird ihn auch nicht freuen). Also sollte man versuchen eine für beide Seiten erträgliche Lösung zu finden - mein Vorschlag, machs wie auf dem WoMo Stellplatz, fahr einfach weg`
.<p>Holger<p><br>
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