geschrieben von Josef (altes Forum) am Donnerstag, 3. Januar 2002 19:01 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Herstellerhaftung Feuerwerkskörper":
: Mit anderen Worten: Du hast beim Hersteller eines Feuerwerkskörpers keine Chance.<p>Mhhmm,<br>würde ich nicht so sehen. Ich finde den Verursacher heraus, klage, und der weist nach exact nach den Benutzungsvorschriften vorgegangen zu sein.<br>Nun hat der Hersteller keinerlei Maßnahmen ergriffen die Rückkehr seines Produktes zur Erde zu bremsen.<br>Beim Auto wäre mir das dann egal, aber bei Körperverletzung mit bleibenden Schäden müßte dann doch der Hersteller zu belangen sein.<br>Egal,<br>keine Erbsenzählerei hier, war nur so eine Idee zum Jahreswechselprocedere.<br>Eins noch, wenn dein Cruiser ordentlich mit Handbremse abgestellt war, wegen eines Herstellermangels aber doch losrollte, und dir keine Schuld zuzuweisen wäre weil du nach Bedienungsvorschrift gehandelt hast -> Produkthaftung des Herstellers
<p>Gruß Josef<br>
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