geschrieben von Ralph Cloninger (altes Forum) am Mittwoch, 5. September 2001 13:09 Uhr
Als Antwort auf : "lkw zulassung für renault trafic möglich?":
Wahrscheinlich willst Du gar keine LKW-Zulassung, sondern nur die günstigere Steuer-Variante. Eine LKW-Zulassung bedeutet nämlich nicht automatisch die günstigere Steuer. Hat das Fahrzeug nämlich hinten Sitze eingetragen, dann kann man das Fahrzeug zumeist trotzdem beim TÜV als LKW umschreiben lassen, die Kfz-Steuer-Stelle besteuert das Fahrzeug jedoch ganz normal als PKW, also wie bisher (wegen der eingetragenen Sitze und der Fenster). Außerdem darf man mit LKW-Zulassung am Sonntag keinen Anhänger ziehen (Sonntagsfahrverbot).<br>Die bessere Variante: Eintragung als PKW belassen und vom TÜV das zulässige Gesamtgewicht hochlasten lassen auf 2805 kg. Dann muß die Kfz-Steuer-Stelle wie bei LKWs die Steuer nach Gewicht (weil über 2,8 to) bemessen, man darf Sonntags im Gespannbetrieb fahren usw. Eine Hochlastung um 10% ist meist ohne Probleme möglich. Das bringt beim Trafic aber nichts, da 2,5 to + 250 kg (10%) nur 2750 kg ergeben. Also habe ich jetzt an Renault geschrieben, ob es eine Freigabe für eine entsprechende Hochlastung auf 2805 kg gibt. Bin mal gespannt was die antworten. <br>
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