Re: Voraussetzungen für So-Kfz WoMo?

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geschrieben von Horst A. (altes Forum) am Mittwoch, 11. Juli 2001 14:07 Uhr

Als Antwort auf : "Voraussetzungen für So-Kfz WoMo?":

Hallo Ingo,<br>das Fahrzeug muß einen "wohnlichen" Eindruck machen, Sitz- und Schlafgelegenheit haben, Fenster (weil das zählt als Notausstieg).Die geneauen Einzelheiten liegen im Ermessen des Prüfers (beim TÜV). Der eine erkennt einen Kartuschenkocher als Kochgelegenheit an, der andere nicht. Da vieles im "Ermessen des Prüfers" liegt kann man es auch nicht genau beantworten. Am einfachste Du fährst zum TÜV und fragst was die haben wollen (kostet nichts). Solltest Du feststelllen, das Du an einen extrem pingeligen TÜV geraten bist, fahr zum nächsten und frage da. Gruß horst A.<br>

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