geschrieben von josef (altes Forum) am Sonntag, 3. Juni 2001 23:06 Uhr
Als Antwort auf : "6o9 D Fahrtenschreiber":
: Besitze seit kurzem ein 609 D "Renntransporter" mit Zulassung als SoKFZ Werkstattwagen mit Campingausbau .Dieses Fahrzeug hat einen Fahrtenschreiber,(5,6 t zu.Gesamtgewicht).Frage 1.Muß der Fahrtenschreiber ausgefüllt werden oder nicht,und zweitens,ist es sinnvoll das Fahrzeug umzuschreiben auf<br>: Wohnmobil,im Hinblick auf Steuer und Versicherung.Für Infos wäre ich dankbar.Ralf<br>Hallo,<br>ja der Fahrtenschreiber MUß benutzt werden.<br>Steuer ist die gleiche da ohnehin nach ZulGesGew<br>besteuert wird.<br>Bei Wohnmobilen ist der Fahrzeugwert Grundlage<br>der Versicherung, ich denke mal daß dies bei<br>o.g. Fahrzeug wohl auch so sein wird.<br>Gruß Josef<br>
Antworten:
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