geschrieben von Josef (Admin) (altes Forum) am Freitag, 25. Juni 2004 23:06 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Gastank im Innenraum":
da steht nämlich daß Druckgasbehälter zur Treibstoffversorgung unter andere Regelungen fallen.<br>Frag mich nicht warum, Paragraphendschungel eben.<br>Zitat:<p>(1) Diese Verordnung ist auf folgende Druckbehälter nicht anzuwenden: <p>Druckbehälter auf Seeschiffen, <p>Druckbehälter, die ausschließlich zur Ausstattung oder für den Betrieb von Luftfahrzeugen oder von auf öffentlichen Verkehrswegen eingesetzten Schienen- oder Straßenfahrzeugen bestimmt sind,......<p><br>Gruß Josef<br><ul><li><a href="http://www.umwelt-online.de/recht/anlasi/gsg/vo/druckb.vo/drkb_ges.htm">http://www.umwelt-online.de/recht/anlasi/gsg/vo/druckb.vo/drkb_ges.htm</a></ul>
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