geschrieben von dm (altes Forum) am Freitag, 23. April 2004 18:04 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Leitungsprüfgerät":
Hi Uwe,<br>dann tu uns doch einen Gefallen. Schreib doch demnächst zu deinen Fragen in etwa folgenden Zusatztext:"Bitte nur genau - aber auf Punkt und Komma bitte nur ganz genau auf meine Frage Antworten. Alles andere empfinde ich als Belehrung."<p>Ich glaube die Mehrzahl der anderen Forumsteilnehmer ist für Tipps dankbar, auch wenn die Antwort nicht nur kurz und knapp zu 100% die Frage beantwortet. Denn dies ist hier ein Forum. Jemand stellt eine Frage, andere antworten, es entwickelt sich eine Diskussion und die Community zieht Infos raus. Entschuldige bitte, wenn ich dich jetzt wieder belehrt habe.<br>Acho, zum Thema Streit: Genau das tust du, denn du beschuldigst konkret mich, keine Ahnung zu haben. Ich habe beim Lesen deiner Frage durchaus kapiert, dass du am besten das zugelassene Gerät zur Gasprüfung suchst. Nur warum war mir nicht klar. Denn wozu braucht man dieses Gerät wenn man doch keine Gasprüfungen durchführen darf. Und noch ganz nebenher, selbst wenn du ein zugelassenes und geeichtes Gerät hättest, du müsstest um dieses anzuschließen die Verschraubungen der Gasanlage lösen. Und danach ist dann ganz strenggenommen eine Gasprüfung fällig. Und der zugelassene Fachmann bringt dann ja das Gerät mit. Also, der Schuß ist nach hinten losgegangen.<p>dm<p><br>
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