geschrieben von Klaus (altes Forum) am Freitag, 7. November 2003 13:11 Uhr
Als Antwort auf : "und nicht zu vergessen die Versicherung!":
Dieses Schreiben erhielt ich bei meiner Anfrage bezüglich Gasprüfung!<br> "Zitat"<br>DVGW - Arbeitsblatt G 607<br>Technische Regeln "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen”<br>Flüssigasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen sind alle 2 Jahre von<br>einem zugelassenen Sachkundigen zu überprüfen, da sonst die<br>Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Der Halter / Eigentümer des<br>Fahrzeuges ist zur Einhaltung der Prüftermine verpflichtet. Dies gilt<br>ebenfalls für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen<br>sind (z.B. auf Campingplätzen etc.).<p>Mit freundlichen Grüßen,<p>Deutschen Verband Flüssiggas e. V. DVFG<p>"Zitatende"<br>
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